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ExistenzSchutz

ExistenzSchutz-Versicherung - Vater spielt mit seinem Kind

Highlights des Existenz­Schutz

Der ExistenzSchutz ist eine Form der Einkommens­ab­sicher­ung für den Fall, dass Ihr Körper nicht mehr mitspielt. Er versichert die körperlichen und geistigen Fähigkeiten, gibt finanzielle Unabhängigkeit bei Unfällen, schweren Krankheiten und Pflegebedürftigkeit. Ihre Vorteile im Überblick:

  • Finanzielle Grund­absicherung bei schweren Krank­heiten und nach Unfällen
  • Monatliche Rente
  • Flexibel, individuell, dynamisch
  • Kompetente Hilfe im Fall der Fälle

Zu den Versicherungsbedingungen

ExistenzSchutz - Vater spielt mit Kindern

Highlights des ExistenzSchutz

Der ExistenzSchutz ist eine Form der Einkommensabsicherung für den Fall, dass Ihr Körper nicht mehr mitspielt. Er versichert die körperlichen und geistigen Fähigkeiten, gibt finanzielle Unabhängigkeit bei Unfällen, schweren Krankheiten und Pflegebedürftigkeit. Ihre Vorteile im Überblick:

  • Finanzielle Grund­absicherung bei schweren Krank­heiten und nach Unfällen
  • Monatliche Rente
  • Flexibel, individuell, dynamisch
  • Kompetente Hilfe im Fall der Fälle

Zu den Versicherungsbedingungen

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Ihr Vertrauen in die SV lohnt sich.

Sichern Sie sich bis zu 30 % Rabatt auf den PrivatSchutz-Beitrag, wenn Sie mehrere Verträge clever kombinieren. Lassen Sie sich jetzt beraten.
Sie haben offene Fragen oder benötigen mehr Informationen? Ihr persönlicher Versicherungsexperte in Ihrer Nähe berät Sie gerne.

Leistungen des ExistenzSchutz

  • Lebens­lange Rente im Leistungsfall
  • Herz-, Nieren-, Lungen-, Leber­erkrankungen und Schäden an anderen wichtigen Organen
  • Erkrankungen des zentralen Nerven­systems, Lähmungen an Glied­maßen, psychische Störungen, Geistes­krankheiten
  • Leistung bei Invalidität nach einem Unfall mit einem Grad von mindestens 50 %
  • Verlust von Grund­fähigkeiten der oberen und unteren Extremitäten (Hand, Arm, Bein), Orientierungs­verlust (Entzug der Fahr­erlaubnis aus medizinischen Gründen)
  • Leistung bei Krebserkrankungen ab Stadium 2
  • Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad II
  • Dynamik: dynamische Anpassung der Versicherungs­summe (inflationssicher)
  • Erhöhungs­garantie:
    Zu besonderen Ereignissen bzw. Änderungen Ihrer Lebens­situation, wie Heirat/Scheidung, Geburt/Adoption eines Kindes, Ausbildungs­­abschluss, o.ä. können Sie Ihre Existenz­schutz­­versicherung ohne erneute Gesundheits­prüfung um bis 50 % (max. 500 Euro) erhöhen, solange Sie das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die maximale Renten­höhe von 3.000 Euro noch nicht erreicht ist.
Focus fairste Kundenberatung

Flexible Zusatzleistungen zum ExistenzSchutz

Reha-Management - Frau beim Physiotherapeuten

Reha-Management

Nach einem schweren Unfall oder einer schweren Krankheit steht Ihnen je nach Invalidität bis zu zwei Jahre ein Rehabilitations­manager zur Seite. Er berät Sie mit dem Ziel, Sie schnellst­möglich wieder in Ihr privates und berufliches Umfeld einzugliedern: z. B.

  • Erst­beratung inkl. Konzept­erstellung zur medizinischen Rehabilitation (z. B. Verlegung in eine geeignete Fach­klinik),
  • medizinische Reha-Beratung,
  • Hilfs­mittel­versorgung,
  • Mobilitäts­sicherung,
  • Wohnungs- und berufliche Reha-Beratung, und vieles mehr.

Für Kosten­übernahmen steht ein ausreichendes Budget bis 100.000 Euro zur Verfügung.

Kinder-Paket - Mutter übt Fahrradfahren mit dem Kind

Kinder-Paket

Mit dem Kinder-Paket erhalten Sie zusätzliche Leistungen, wenn Ihre Kinder oder Sie einen Unfall haben:

  • Kinder­betreuung - bei voll­stationären Kranken­haus­heil­behandlung des beaufsichtigenden Eltern­teils
  • Schul­ausfall­geld - 50 Euro je Schul­ausfall­tag, maximal 20 Tage
  • Rooming-in - Übernachtungs­kosten eines Eltern­teils für bis zu 30 Übernachtungen beim verunfallten Kind im Kranken­haus
  • Vergiftungen, Gesundheits­schäden durch Schutz­impfungen
  • Kostenersatz für Zahnspangen, die bei einem Unfall zu Bruch gingen
  • Sonnenbrand ab Grad 3 als Unfall anerkannt
Kapitalzahlung bei Invalidität - Mutter und Kind mit Geld in der Hand

Kapital­zahlung bei Invalidität

Zusätzlich zu Ihrer ExistenzSchutz-Rente können Sie eine einmalige Kapital­leistung bei Invalidität durch Unfall vereinbaren und dabei aus drei Optionen wählen:

  • Zahlung erfolgt ab 50 % Invalidität
  • Zahlung erfolgt ab 30 % Invalidität
  • Zahlung erfolgt ab 1 % Invalidität

FAQ – Die häufigsten Fragen und Antworten zur SV Existenzschutzversicherung

Für wen eignet sich der ExistenzSchutz speziell?
  • Der ExistenzSchutz eignet sich für alle zwischen 1 und 59 Jahren, die sich gegen schwere Un­fälle und Krank­heiten ab­sichern wollen, insbesondere …

    • Hand­werker, Existenz­gründer, Selbst­ständige
    • Berufs­starter, junge Leute
    • Kinder
    • andere Nichtberufs­tätige, z.B. Haus­frauen.

    Der ExistenzSchutz deckt 100% aller Invalidität-Ursachen ab.

    Der ExistenzSchutz eignet sich für alle zwischen 1 und 59 Jahren, die sich gegen schwere Un­fälle und Krank­heiten ab­sichern wollen, insbesondere …

    • Hand­werker, Existenz­gründer, Selbst­ständige
    • Berufs­starter, junge Leute
    • Kinder
    • andere Nichtberufs­tätige, z.B. Haus­frauen.

    Der ExistenzSchutz deckt 100% aller Invalidität-Ursachen ab.

Worin unterscheidet sich der ExistenzSchutz im Wesentlichen von einer Unfall- und einer Berufsunfähigkeitsversicherung?
  • Der ExistenzSchutz leistet bei Un­fall und Krank­heit. Im Vergleich zur Berufs­unfähigkeits­versicherung ist der ExistenzSchutz bereits ab dem vollendeten 1. Lebens­jahr abschließbar. Weiterhin spielen Ihr Ein­kommen, Beruf und eine Fort­setzung der Berufs­ausübung nach Un­fall oder Krank­heit keine Rolle für die Leistung.

    Der ExistenzSchutz leistet bei Un­fall und Krank­heit. Im Vergleich zur Berufs­unfähigkeits­versicherung ist der ExistenzSchutz bereits ab dem vollendeten 1. Lebens­jahr abschließbar. Weiterhin spielen Ihr Ein­kommen, Beruf und eine Fort­setzung der Berufs­ausübung nach Un­fall oder Krank­heit keine Rolle für die Leistung.

Wann wird eine ExistenzSchutz-Rente gezahlt?
  • Leistungs­auslöser können 5 sogenannte Renten­arten sein:
    1. Ein Un­fall mit einem Mindest-Invaliditäts­grad von 50%.
    2. Eine schwere Organ­schädigung, z.B. des Herzens.
    3. Der Verlust von Grund­fähigkeiten, z.B. sehen, hören.
    4. Die Fest­stellung eines Pflege­grads 2.
    5. Eine Krebs­erkrankung.
    Mit Aus­nahme der Krebs­erkrankung (max. 60 Monate) wird im Leistungs­fall eine lebens­lange monatliche Rente gezahlt.
    Der Leistungs­fall muss vor Voll­endung des 67. Lebensjahres einge­treten sein. Dies gilt auch für die Pflegerente, es sei denn der mindestens festgestellte Pflegegrad 2 wird wieder aberkannt.  
    Trotz evtl. Auf­tretens mehrerer An­sprüche gleich­zeitig (z.B. schwere Unfall-Invalidität führt zu Fest­stellung Pflege­grad 2) wird die monatliche Rente immer nur einmal gezahlt.

    Leistungs­auslöser können 5 sogenannte Renten­arten sein:
    1. Ein Un­fall mit einem Mindest-Invaliditäts­grad von 50%.
    2. Eine schwere Organ­schädigung, z.B. des Herzens.
    3. Der Verlust von Grund­fähigkeiten, z.B. sehen, hören.
    4. Die Fest­stellung eines Pflege­grads 2.
    5. Eine Krebs­erkrankung.
    Mit Aus­nahme der Krebs­erkrankung (max. 60 Monate) wird im Leistungs­fall eine lebens­lange monatliche Rente gezahlt.
    Der Leistungs­fall muss vor Voll­endung des 67. Lebensjahres einge­treten sein. Dies gilt auch für die Pflegerente, es sei denn der mindestens festgestellte Pflegegrad 2 wird wieder aberkannt.  
    Trotz evtl. Auf­tretens mehrerer An­sprüche gleich­zeitig (z.B. schwere Unfall-Invalidität führt zu Fest­stellung Pflege­grad 2) wird die monatliche Rente immer nur einmal gezahlt.

Muss ich im Leistungsfall die Versicherungsbeiträge weiterbezahlen?
  • Nein.
    Solange Sie eine monatliche Renten­leistung erhalten, sind Sie beitrags­befreit.

    Nein.
    Solange Sie eine monatliche Renten­leistung erhalten, sind Sie beitrags­befreit.

Kann ich weiterhin arbeiten, auch wenn ich eine ExistenzSchutz-Rente erhalte?
  • Selbst­ver­ständlich.
    Die weitere Aus­übung Ihres Berufes nach Unfall oder Krank­heit spielt keine Rolle.
    Der ExistenzSchutz ist schon beim Vertrags­abschluss berufs- und einkommens­unabhängig.

    Selbst­ver­ständlich.
    Die weitere Aus­übung Ihres Berufes nach Unfall oder Krank­heit spielt keine Rolle.
    Der ExistenzSchutz ist schon beim Vertrags­abschluss berufs- und einkommens­unabhängig.

Ist der Abschluss des ExistenzSchutz mit einer Unfallversicherung verbunden?
  • Ja.
    Jedem ExistenzSchutz-Vertrag liegen die Unfall-Basis-Bedingungen zu­grunde.
    Sie können den Unfall­versicherungs­schutz rund um Ihren ExistenzSchutz jeder­zeit er­weitern.

    Ja.
    Jedem ExistenzSchutz-Vertrag liegen die Unfall-Basis-Bedingungen zu­grunde.
    Sie können den Unfall­versicherungs­schutz rund um Ihren ExistenzSchutz jeder­zeit er­weitern.

Können die Unfall-Rente und die ExistenzSchutz-Rente im selben Vertrag abgeschlossen werden?
  • Nein.
    Dies ergibt auch keinen Sinn, da die erste der fünf ExistenzSchutz-Renten­arten, die eine monatliche Zahlung aus­lösen, die "klassische" Unfall-Rente dar­stellt.

    Nein.
    Dies ergibt auch keinen Sinn, da die erste der fünf ExistenzSchutz-Renten­arten, die eine monatliche Zahlung aus­lösen, die "klassische" Unfall-Rente dar­stellt.

Erhöht sich mein Versicherungsbeitrag im Laufe der Jahre?
  • Ihr "Einstiegs­beitrag" bleibt grund­sätzlich der­selbe.
    Um die stetig steigenden Lebens­haltungs­kosten auszu­gleichen, werden der Beitrag und die ver­einbarte monatliche ExistenzSchutz-Rente jährlich um 5% erhöht (Dynamische Anpassung).
    Sie haben dazu ein Wider­spruchs­recht.

    Ihr "Einstiegs­beitrag" bleibt grund­sätzlich der­selbe.
    Um die stetig steigenden Lebens­haltungs­kosten auszu­gleichen, werden der Beitrag und die ver­einbarte monatliche ExistenzSchutz-Rente jährlich um 5% erhöht (Dynamische Anpassung).
    Sie haben dazu ein Wider­spruchs­recht.

Kann die SV SparkassenVersicherung meinen Vertrag kündigen?
  • Nein.
    Ein Kündigungs­recht haben nur Sie als Versicherungs­nehmer.

    Nein.
    Ein Kündigungs­recht haben nur Sie als Versicherungs­nehmer.

Wie lange läuft mein Vertrag?
  • Wie lange der Gesamt­vertrag (also Unfall­leistungen + ExistenzSchutz-Rente) läuft, ent­scheiden Sie.
    Jedoch endet der Versicherungs­schutz für den Vertrags­teil ExistenzSchutz auto­matisch mit Vollendung des 67. Lebensjahres.

    Wie lange der Gesamt­vertrag (also Unfall­leistungen + ExistenzSchutz-Rente) läuft, ent­scheiden Sie.
    Jedoch endet der Versicherungs­schutz für den Vertrags­teil ExistenzSchutz auto­matisch mit Vollendung des 67. Lebensjahres.

Gibt es Ausschlusskriterien für den Abschluss des ExistenzSchutz?
  • Inner­halb der Risiko­prüfung beant­worten Sie uns zunächst 9 (Kinder: 10) Fragen zu Ihrem Body Mass Index und zu Ihrer gesund­heitlichen Ver­fassung.
    Möglicher­weise erweitern wir die Prüfung um ein Telefon-Interview, inner­halb dessen wir Sie um nähere Angaben bitten.
    Läuft alles glatt, er­halten Sie den vollen Versicherungs­schutz. Es ist daneben eine An­nahme mit Teil­ausschluss möglich, der Ihre gesund­heitliche Vor­geschichte berück­sichtigt.

    Inner­halb der Risiko­prüfung beant­worten Sie uns zunächst 9 (Kinder: 10) Fragen zu Ihrem Body Mass Index und zu Ihrer gesund­heitlichen Ver­fassung.
    Möglicher­weise erweitern wir die Prüfung um ein Telefon-Interview, inner­halb dessen wir Sie um nähere Angaben bitten.
    Läuft alles glatt, er­halten Sie den vollen Versicherungs­schutz. Es ist daneben eine An­nahme mit Teil­ausschluss möglich, der Ihre gesund­heitliche Vor­geschichte berück­sichtigt.